29.3.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 79/20
Klage, eingereicht am 22. Januar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-24/08)
(2008/C 79/34)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Afonso und H. Kraemer)
Beklagte: Portugiesische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/48/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 29. April 2004 abgelaufen.
(1) ABl. L 157, S. 45.
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