12.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 92/13
Klage, eingereicht am 24. Januar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-26/08)
(2008/C 92/23)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: K. Simonsson und H. Krämer, Bevollmächtigte)
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland
Anträge
Die Klägerin beantragt
—
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (1) verstoßen, dass sie nicht für alle ihre Häfen Abfallbewirtschaftungspläne aufgestellt und durchgeführt hat.
—
Der Bundesrepublik Deutschland die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 28. Dezember 2002 abgelaufen.
(1) ABl. L 332, S. 81.
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