26.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 107/12
Vorabentscheidungsersuchen des Bundespatentgerichts (Deutschland) eingereicht am 8. Februar 2008 — Markenrechtsrechtssache mit den Beteiligten: ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart GmbH und dem Präsidenten des Deutschen Patent- u. Markenamts
(Rechtssache C-43/08)
(2008/C 107/19)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundespatentgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart GmbH und der Präsident des Deutschen Patent- u. Markenamts
Vorlagefrage
1.
Fordert Art. 3 RL 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 eine Gleichbehandlung von Anmeldern (1), die untereinander im Wettbewerb stehen, bei der Eintragung von Marken zur Sicherung der Gleichheit der Wettbewerbschancen?
2.
Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, konkreten Hinweisen auf eine wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung nachzugehen und dabei Vorentscheidungen der Behörde in gleich gelagerten Fällen in die Prüfung einzubeziehen?
3.
Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, das Verbot einer wettbewerbsverzerrenden Diskriminierung bei der Auslegung und Anwendung von Art. 3 RL 89/104 EWG vom 21. Dezember 1988 zu berücksichtigen, wenn es eine solche Diskriminierung festgestellt hat?
4.
Wenn Fragen 1 bis 3 mit nein beantwortet werden, muss dann eine nationale gesetzliche Möglichkeit bestehen, dass zur Vermeidung der Verzerrung des Wettbewerbs die nationale Behörde von Amts wegen die Verpflichtung hat, ein Nichtigkeitsverfahren früher zu Unrecht eingetragener Marken einzuleiten?
(1) ABl. L 40, S. 1.
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