12.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 92/21
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal du Travail de et à Esch-sur-Alzette (Luxemburg) eingereicht am 18. Februar 2008 — Virginie Pontin/T-COMALUX S.A.
(Rechtssache C-63/08)
(2008/C 92/39)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal du Travail de et à Esch-sur-Alzette
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Virginie Pontin
Beklagter: T-COMALUX S.A.
Vorlagefragen
1.
Sind die Art. 10 und 12 der Richtlinie 92/85/EWG vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG (1)) dahin auszulegen, dass sie es dem nationalen Gesetzgeber nicht verwehren, die gerichtliche Klage der schwangeren Arbeitnehmerin, der während der Schwangerschaft gekündigt wurde, von im Voraus festgelegten Fristen wie der Wochenfrist des Art. L. 337-1 Abs. 1 Unterabs. 2 des Code du Travail oder der Zweiwochenfrist des Art. L. 337-1 Abs. 1 Unterabs. 4 des Code du Travail abhängig zu machen?
2.
Falls die erste Frage bejaht wird: Ist die Wochen bzw. die Zweiwochenfrist nicht als zu kurz anzusehen, um es der schwangeren Arbeitnehmerin, der während der Schwangerschaft gekündigt wurde, zu erlauben, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen?
3.
Ist Art. 2 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (2) dahin auszulegen, dass er es dem nationalen Gesetzgeber nicht verwehrt, der schwangeren Arbeitnehmerin, der während der Schwangerschaft gekündigt wurde, die Möglichkeit der in den Art. L. 124-11 Abs. 1 und 2 des Code du Travail vorgesehenen gerichtlichen Schadensersatzklage wegen missbräuchlicher Kündigung zu nehmen?
(1) ABl. L 348, S. 1.
(2) ABl. L 39, S. 40.
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