9.5.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 116/9
Klage, eingereicht am 20. Februar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg
(Rechtssache C-70/08)
(2008/C 116/16)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Rozet und J. Enegren)
Beklagter: Großherzogtum Luxemburg
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat, oder dass es sich nicht vergewissert hat, dass die Sozialpartner mittels Vereinbarungen die erforderlichen Bestimmungen eingeführt haben, oder dass es jedenfalls die genannten Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat.
—
dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2003/72/EG sei am 18. August 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 207, S. 25.
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