12.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 92/22
Klage, eingereicht am 20. Februar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Tschechische Republik
(Rechtssache C-71/08)
(2008/C 92/41)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: P. Dejmek)
Beklagte: Tschechische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Tschechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 70 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 zur Änderung der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Fristen (2), verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Tschechischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 31. Januar 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 145, S. 1.
(2) ABl. L 114, S. 60.
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