12.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 92/22
Klage, eingereicht am 20. Februar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Polen
(Rechtssache C-72/08)
(2008/C 92/42)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: R. Vidal Puig und A. Stobiecka-Kuik)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 11 der Richtlinie 2004/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen (1), verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2004/36/EG sei am 30. April 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 143, S. 76.
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