12.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 92/23
Klage, eingereicht am 25. Februar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-82/08)
(2008/C 92/44)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Enegren und M. Patakia)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/72/EG (1) des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer verstoßen hat, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat, und in jedem Fall dadurch, dass sie diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat.
—
der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2003/72/EG im innerstaatlichen Recht sei am 18. August 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 207 vom 18.8.2003, S. 25.
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