24.5.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 128/21
Vorabentscheidungsersuchen des Thüringer Finanzgerichts, Gotha (Deutschland), eingereicht am 25. Februar 2008 — Glückauf Brauerei GmbH gegen Hauptzollamt Erfurt
(Rechtssache C-83/08)
(2008/C 128/35)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Thüringer Finanzgericht, Gotha
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Glückauf Brauerei GmbH
Beklagter: Hauptzollamt Erfurt
Vorlagefrage
Sind die Merkmale der rechtlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/83 EWG des Rates vom 19 Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (1) für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze im Hinblick auf die Erwägungsgründe der Richtlinie dahin zu verstehen, dass eine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen ansonsten rechtlich unabhängigen Brauereien nur dann anzunehmen ist, wenn die betroffenen Brauereien nicht voneinander unbeeinflusst als Wettbewerber am Markt auftreten können oder genügt bereits die faktische Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit der Brauereien, um dem Kriterium der Unabhängigkeit nicht mehr zu entsprechen?
(1) ABl. Nr. L 316, S. 21.
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