9.5.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 116/13
Klage, eingereicht am 28. Februar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-92/08)
(2008/C 116/23)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Rozet und J. Enegren)
Beklagter: Königreich Belgien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (1) verstoßen hat, dass es nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, dass es nicht sichergestellt hat, dass die Sozialpartner die erforderlichen Bestimmungen durch Vereinbarungen einführen, oder dass es jedenfalls diese Bestimmungen der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2003/72/EG sei am 18. August 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 207, S. 25.
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