24.5.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 128/21
Vorabentscheidungsersuchen des Augstākās tiesas Senāta (Republik Lettland) eingereicht am 28. Februar 2008 — Schenker SIA/Valsts ieņēmumu dienests
(Rechtssache C-93/08)
(2008/C 128/37)
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Augstākās tiesas Senāta (Republik Lettland)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Schenker SIA
Beklagter: Valsts ieņēmumu dienests
Vorlagefrage
Ist Art. 11 der Verordnung Nr. 1383/2003 (1) dahin auszulegen, dass in Fällen, in denen der Inhaber des geistigen Rechts (Rechtsinhaber) in Einvernehmen mit dem Anmelder oder dem Eigentümer der Waren der Aufgabe dieser Waren zum Zweck ihrer Vernichtung zustimmt oder Verhandlungen über die Möglichkeit aufnimmt, die Waren zum Zweck ihrer Vernichtung aufzugeben, und in denen im Rahmen dieses Verfahrens die Zollbehörden davon unterrichtet werden, dass die Waren gefälscht sind, die Möglichkeit ausgeschlossen ist, gegen den Anmelder der Waren oder deren Eigentümer eine Sanktion nach dem nationalen Recht zu verhängen?
(1) Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen (ABl. L 196, S. 7).
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