9.5.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 116/15
Klage, eingereicht am 10. März 2008 — Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-109/08)
(2008/C 116/27)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: Maria Patakia)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 28 EG, 43 EG, 49 EG und Art. 8 der Richtlinie 98/34/EG (1) die Maßnahmen nicht ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-65/05 ergeben;
—
der Hellenischen Republik aufzugeben, an die Kommission ein vorgeschlagenes Zwangsgeld in Höhe von 31 798,80 EUR pro Tag der Verspätung bei der Durchführung des in der Rechtssache C-65/05 erlassenen Urteils von dem Tag an, an dem das Urteil in der vorliegenden Rechtssache erlassen werden wird, bis zu dem Tag zu zahlen, an dem das in der Rechtssache C-65/05 erlassene Urteil durchgeführt worden sein wird;
—
der Hellenischen Republik aufzugeben, an die Kommission einen täglichen Pauschalbetrag von 9 636 EUR/Tag vom Tag des Erlasses des Urteils in der Rechtssache C-65/05 bis zu dem Datum zu zahlen, an dem das Urteil in der vorliegenden Rechtssache erlassen werden wird oder bis zu dem Datum der Durchführung des Urteils C-65/05, wenn diese früher erfolgt;
—
der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
1.
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften habe am 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-65/05, Kommission/Hellenische Republik, ein Urteil erlassen, in dem festgestellt werde:
„Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 28 EG, 43 EG und 49 EG sowie aus Artikel 8 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften über die Dienste der Informationsgesellschaft in der durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 geänderten Fassung verstoßen, dass sie in den Artikeln 2 Absatz 1 und 3 des Gesetzes Nr. 3037/2002 unter Androhung der in den Artikeln 4 und 5 dieses Gesetzes vorgesehenen strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen das Verbot eingeführt hat, elektrische, elektromechanische und elektronische Spiele einschließlich aller Spiele für elektronische Rechner an öffentlichen oder privaten Orten mit Ausnahme von Spielkasinos einzurichten und zu betreiben.“
2.
Nachdem die Kommission die Hellenische Republik aufgefordert habe, ihr gegebenenfalls zur Durchführung des oben genannten Urteils des Gerichtshofs erlassene normative Maßnahmen mitzuteilen, habe sie an die Hellenische Republik gemäß Art. 228 EG ein Mahnschreiben und eine mit Gründen versehene Stellungnahme gerichtet, auf die die Hellenische Republik nicht geantwortet habe.
3.
Demzufolge habe die Kommission festgestellt, dass die Hellenische Republik die zur Umsetzung des oben genannten Urteils des Gerichtshofs erforderlichen Maßnahmen nicht erlassen habe und habe beschlossen, beim Gerichtshof Klage gegen die Hellenische Republik gemäß Art. 228 EG zu erheben.
4.
Mit dieser ihrer Klage beantragt die Kommission zum einen beim Gerichtshof die Feststellung, dass die Hellenische Republik das vom Gerichtshof am 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-65/05 erlassene Urteil nicht durchgeführt und folglich gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 28 EG, 43 EG, 49 EG und Art. 8 der Richtlinie 98/34/EG verstoßen hat, und schlägt dem Gerichtshof zum anderen vor, der Hellenischen Republik aufzugeben, an die Kommission zu zahlen
—
ein Zwangsgeld in Höhe von 31 798,80 EUR für jeden Tag der Verspätung bei der Durchführung des in der Rechtssache C-65/05 erlassenen Urteils von dem Tagh an, an dem das Urteil in der vorliegenden Rechtssache erlassen werden wird, bis zu dem Tag, an dem das in der Rechtssache C-65/05 erlassene Urteil durchgeführt sein wird;
—
einen täglichen Pauschalbetrag von 9 636 EUR/pro Tag von dem Tag des Erlasses des Urteils in der Rechtssache C-65/05 bis zu dem Datum, an dem das Urteil in der vorliegenden Rechtssache erlassen werden wird, oder bis zu dem Datum der Durchführung des Urteils in der Rechtssache C-65/05, wenn diese früher erfolgt.
(1) Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37).
Full & Egal Universal Law Academy