7.6.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 142/18
Klage, eingereicht am 7. April 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Polen
(Rechtssache C-143/08)
(2008/C 142/29)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Kaduczak und P. Dejmek)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Pflichten aus der Richtlinie 2006/73/EG (1) der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission deren Erlass nicht mitgeteilt hat;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2006/73 sei am 31. Januar 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 241 vom 2. 9. 2006, S. 26.
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