7.6.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 142/19
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Mercantil No. 1 de Malaga eingereicht am 9. April 2008 — Finn Mejnertsen/Betina Mandal Barsoe
(Rechtssache C-148/08)
(2008/C 142/31)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Mercantil No. 1 de Malaga
Parteien des Ausgangsverfahrens
Antragsteller: Finn Mejnertsen
Antragsgegnerin: Betina Mandal Barsoe
Vorlagefragen
1.
Ist Dänemark im Sinne der Art. 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks, das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt ist, ein Mitgliedstaat nach Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren?
2.
Bedeutet die Tatsache, dass diese Verordnung dem genannte Protokoll unterliegt, dass sie nicht Teil des Gemeinschaftsrechts in dem genannten Land ist?
3.
Führt die fehlende Verbindlichkeit und Anwendung der Verordnung Nr. 1346/2000 in Dänemark dazu, dass die übrigen Mitgliedstaaten diese Verordnung für die Anerkennung und Vollstreckung von in diesem Land ergangenen Insolvenzentscheidungen nicht anzuwenden haben? Oder bedeutet es im Gegenteil, dass die übrigen Mitgliedstaaten — es sei denn, sie hätten Vorbehalte geäußert — verpflichtet sind, diese Verordnung anzuwenden, wenn die Insolvenzentscheidung in Dänemark ergangen ist und die Anerkennung und Vollstreckung in diesen Staaten, insbesondere in Spanien, begehrt wird?
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