21.6.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 158/14
Klage, eingereicht am 29. April 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich
(Rechtssache C-181/08)
(2008/C 158/21)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: V. Kreuschitz, Bevollmächtigter)
Beklagte: Republik Österreich
Anträge der Klägerin
—
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 2003/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. März 2003 zur Änderung der Richtlinie 83/477/EWG des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (1) verstoßen, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht erlassen beziehungsweise der Kommission diese Vorschriften nicht mitgeteilt hat.
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Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 15. April 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 97, S. 48
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