5.7.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/26
Klage, eingereicht am 7. Mai 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-190/08)
(2008/C 171/40)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und R. Troosters)
Beklagter: Königreich der Niederlande
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen die Richtlinie 2004/83/EG (1) des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht sei am 10. Oktober 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 304, S. 12.
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