5.7.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/27
Klage, eingereicht am 7. Mai 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-191/08)
(2008/C 171/41)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und A. Caeiros)
Beklagte: Portugiesische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 38 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (1) verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen;
—
hilfsweise, festzustellen, dass die Portugiesische Republik jedenfalls dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 38 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG verstoßen hat, dass sie die erwähnten Bestimmungen der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 10. Oktober 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 304, S. 12.
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