2.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 197/11
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 19. Mai 2008 — Peter Rehder gegen Air Baltic Corporation
(Rechtssache C-204/08)
(2008/C 197/18)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Peter Rehder
Beklagte: Air Baltic Corporation
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 5 Nr. 1 Buchst. b 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (1) dahin auszulegen, dass auch bei Flugreisen von einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft in einen anderen Mitgliedstaat ein einheitlicher Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten an dem nach wirtschaftlichen Kriterien zu bestimmenden Ort der Hauptleistung anzunehmen ist?
2.
Wenn ein einheitlicher Erfüllungsort zu bestimmen ist: Welche Kriterien sind für seine Bestimmung maßgeblich; wird der einheitliche Erfüllungsort insbesondere durch den Ort des Abflugs oder den Ort der Ankunft bestimmt?
(1) ABl. Nr. L 12, S. 1.
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