2.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 197/13
Klage, eingereicht am 21. Mai 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-213/08)
(2008/C 197/21)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: H. Støvlbæk)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/100/EG (1) des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Richtlinie 2006/100/EG sei am 1. Januar 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 363, S. 141.
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