15.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/35
Klage, eingereicht am 19. Juni 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-266/08)
(2008/C 209/52)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und E. Adsera Ribera)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 17 der Richtlinie 2004/81/EG (1) des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren, verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2004/81/EG in das nationale Recht sei am 5. August 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 261, S. 19.
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