2.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 197/16
Klage, eingereicht am 20. Juni 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Malta
(Rechtssache C-269/08)
(2008/C 197/28)
Verfahrenssprache: Maltesisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und K. Xuereb)
Beklagte: Republik Malta
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Malta dadurch gegen ihre Pflichten aus der Richtlinie 2004/83/EG (1) des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Republik Malta die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 10. Oktober 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 304, S. 12.
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