15.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/35
Klage, eingereicht am 24. Juni 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Ungarn
(Rechtssache C-270/08)
(2008/C 209/53)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: W. Wils und V. Bottka)
Beklagte: Republik Ungarn
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Ungarn dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 19 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen bzw. der Kommission nicht mitgeteilt hat,
—
der Republik Ungarn die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 12. Juni 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 149, S. 22.
Full & Egal Universal Law Academy