30.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 223/32
Klage, eingereicht am 27. Juni 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-283/08)
(2008/C 223/49)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: W. Roels und W. Wils)
Beklagter: Königreich der Niederlande
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sei am 12. Juni 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 149, S. 22.
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