25.10.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 272/6
Klage, eingereicht am 1. Juli 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich
(Rechtssache C-291/08)
(2008/C 272/06)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevoll –mächtigte: H. Støvlbæk, C. Egerer, Bevollmächtigte)
Beklagte: Republik Österreich
Anträge
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Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 2 der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 (1) zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens verstoßen, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht erlassen beziehungsweise der Kommission diese Vorschriften nicht mitgeteilt hat.
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Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie 2006/100/CE sei am 1. Januar 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 363, S. 141.
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