25.10.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 272/6
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) eingereicht am 2. Juli 2008 — German Graphics Graphische Maschinen GmbH/A. van der Schee als Konkursverwalterin der Holland Binding B.V.
(Rechtssache C-292/08)
(2008/C 272/07)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: German Graphics Graphische Maschinen GmbH
Beklagte: A. van der Schee als Konkursverwalterin der Holland Binding B.V.
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 25 Abs. 2 der Insolvenzverordnung (1) dahin auszulegen, dass die dort verwendete Formulierung „soweit jenes Übereinkommen (d. h. die EuGVÜ-Verordnung (2)) anwendbar ist“ bedeutet, dass die Anerkennungs- und Vollstreckungsvorschriften der EuGVÜ-Verordnung erst dann in Bezug auf andere als die in Art. 25 Abs. 1 der Insolvenzverordnung genannten Entscheidungen für anwendbar erklärt werden können, wenn zuvor geprüft wurde, ob diese Entscheidungen nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der EuGVÜ-Verordnung vom sachlichen Anwendungsbereich der letztgenannten Verordnung ausgeschlossen sind?
2.
Ist Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der EuGVÜ-Verordnung in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 der Insolvenzverordnung dahin auszulegen, dass der Umstand, dass eine von einem Eigentumsvorbehalt erfasste Sache sich zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Insolvenzverfahren gegen den Käufer eröffnet wird, in dem Mitgliedstaat befindet, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dazu führt, dass eine auf diesen Eigentumsvorbehalt gestützte Forderung des Verkäufers, wie die von German Graphics, als eine Forderung anzusehen ist, die im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der EuGVÜ-Verordnung den Konkurs betrifft und daher vom sachlichen Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen ist?
3.
Ist es im Rahmen von Frage 2 von Bedeutung, dass nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der Insolvenzverordnung das Recht des Mitgliedstaats, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, regelt, welche Vermögenswerte zur Masse gehören?
(1) Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. L 160, S. 1).
(2) Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 12, S. 1).
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