30.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 223/34
Klage, eingereicht am 2. Juli 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Finnland
(Rechtssache C-293/08)
(2008/C 223/53)
Verfahrenssprache: Finnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande, I. Koskinen)
Beklagte: Republik Finnland
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Finnland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder diese der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Republik Finnland die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 10. Oktober 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 304, S. 12.
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