30.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 223/37
Klage, eingereicht am 10. Juli 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-308/08)
(2008/C 223/59)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: S. Pardo Quintillán und D. Recchia)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass das Königreich Spanien im Rahmen des Vorhabens zum Ausbau des Feldwegs von Villamanrique de la Condesa (Sevilla) nach El Rocío (Huelva) gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG (1) des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, wie sie der Gerichtshof mit seinen Urteilen vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 und vom 14. September 2006 in der Rechtssache C-244/05 ausgelegt hat, und gegen die sich aus Art. 12 Abs. 4 dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen verstoßen hat;
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dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Nach Auffassung der Kommission hat das Königreich Spanien dadurch, dass es das Vorhaben zum Ausbau des Feldwegs von Villamanrique de la Condesa (Sevilla) nach El Rocío (Huelva) durchgeführt hat, ohne als Ergänzung hierzu angemessene Schutzmaßnahmen getroffen zu haben, gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, wie sie der Gerichtshof mit seinen Urteilen vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 und vom 14. September 2006 in der Rechtssache C-244/05 ausgelegt hat, und gegen die sich aus Art. 12 Abs. 4 dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen verstoßen.
(1) ABl. L 209, S. 7.
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