30.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 223/37
Klage, eingereicht am 14. Juli 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik
(Rechtssache C-313/08)
(2008/C 223/61)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: E. Vesco und P. Dejmek)
Beklagte: Italienische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/58/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um Art. 1 Abs. 4, 5 und 6 dieser Richtlinie nachzukommen, oder die entsprechenden Vorschriften jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Italienischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 30. Dezember 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 221, S. 13.
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