30.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 223/38
Klage, eingereicht am 15. Juli 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-321/08)
(2008/C 223/62)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: W. Wils und E. Adsera Ribera)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/29/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Richtlinie 2005/29 sei am 12. Juni 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 149, S. 22.
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