30.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 223/38
Klage, eingereicht am 16. Juli 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-326/08)
(2008/C 223/64)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: W. Wils und B. Kotschy, Bevollmächtigte)
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland
Anträge der Klägerin
—
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere aus Artikel 19 der Richtlinie 2005/29/EG (1), verstoßen, dass sie nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassen hat beziehungsweise dass sie der Kommission diese Vorschriften nicht mitgeteilt hat;
—
der Bundesrepublik Deutschland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 12. Juni 2007 abgelaufen.
(1) Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken); ABl. L 149, S. 22.
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