13.9.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 236/12
Klage, eingereicht am 17. Juli 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Finnland
(Rechtssache C-328/08)
(2008/C 236/20)
Verfahrenssprache: Finnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: U. Wölker und I. Koskinen)
Beklagte: Republik Finnland
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Finnland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (1) verstoßen hat, indem sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, oder zumindest die Kommission hiervon nicht unterrichtet hat;
—
der Republik Finnland die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die für die Fristumsetzung der Richtlinie sei am 30. April 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 143, S. 56.
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