25.10.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 272/9
Klage, eingereicht am 18. Juli 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Frankreich
(Rechtssache C-332/08)
(2008/C 272/14)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Rozet und A. Alcover San Pedro)
Beklagte: Republik Frankreich
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Frankreich dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 10 der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft (1) verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen hat;
—
der Republik Frankreich die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG sei am 15. Februar 2007 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Klage sei die betreffende Richtlinie aber noch nicht vollständig ins nationale Recht umgesetzt worden.
(1) ABl. 2005, L 23, S. 3.
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