11.10.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 260/11
Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 5. August 2008 — Aventis Pasteur SA/OB (vertreten durch seine Mutter als litigation friend)
(Rechtssache C-358/08)
(2008/C 260/19)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
House of Lords (Vereinigtes Königreich)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Aventis Pasteur SA
Beklagter: OB
Vorlagefrage
Ist es mit der europäischen Produkthaftungsrichtlinie vereinbar, wenn die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats im Rahmen einer Klage, die die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Richtlinie (1) betrifft und die nach Ablauf der in Art. 11 der Richtlinie hierfür vorgesehenen Zehnjahresfrist erhoben wurde, die Ersetzung des Beklagten durch einen neuen Beklagten erlauben, obwohl die einzige Person, die in dem innerhalb der Zehnjahresfrist eingeleiteten Verfahren als Beklagte benannt wurde, eine Person ist, die nicht unter Art. 3 der Richtlinie fällt?
(1) Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ABl. L 210, S. 29).
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