27.9.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 247/11
Klage, eingereicht am 8. August 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-368/08)
(2008/C 247/19)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: U. Wölker und I. Dimitriou)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/35/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen hat, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat, und in jedem Fall dadurch, dass sie diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat,
—
der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG im innerstaatlichen Recht sei am 30. April 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56-75.
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