25.10.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 272/14
Klage, eingereicht am 15. September 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-397/08)
(2008/C 272/25)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Yerrell und M. Telles Romão)
Beklagte: Portugiesische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/59/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG des Rates verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und veröffentlicht und jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 10. September 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 226, S. 4.
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