20.12.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 327/11
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Deutschland) eingereicht am 22. September 2008 — Swiss Caps AG gegen Hauptzollamt Singen
(Rechtssache C-411/08)
(2008/C 327/18)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Baden-Württemberg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Swiss Caps AG
Beklagter: Hauptzollamt Singen
Vorlagefragen
1.
Sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur Nr. 5 (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 — Kombinierte Nomenklatur (KN)) (1)so auszulegen, dass Kapselhüllen, die aus Stärkegranulat bestehen und die Stoffe zur Nahrungsmittelergänzung zum Inhalt haben, als Verpackung anzusehen sind?
2.
Wenn die erste Frage zu verneinen ist:
Ist die Position 1515 der Kombinierten Nomenklatur so auszulegen, dass Stärkegranulatkapselhüllen, die 580 mg konzentriertes Weizenkeimöl enthalten, den Charakter der Ware so bestimmen, dass die Ware aus der Position 1515 der Kombinierten Nomenklatur ausgewiesen wird?
(1) ABl. L 256, S. 1.
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