8.11.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 285/31
Klage, eingereicht am 25. September 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-427/08)
(2008/C 285/52)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und I. Chatzigiannis)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/100/EG (1) des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens verstoßen hat, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat, und in jedem Fall dadurch, dass sie diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat,
—
der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie im innerstaatlichen Recht sei am 1. Januar 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 141.
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