20.12.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 327/13
Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunals de Londres (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 29. September 2008 — Terex Equipment Limited/The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs
(Rechtssache C-430/08)
(2008/C 327/22)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
VAT and Duties Tribunals de Londres
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Terex Equipment Limited
Beklagter: The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs
Vorlagefragen
1.
Erlaubt der Zollkodex (1), insbesondere Art. 78 Abs. 3, eine nachträgliche Prüfung der Anmeldung, um den Zollverfahrenscode zu korrigieren, und ist HMRC gegebenenfalls verpflichtet, die Anmeldung zu ändern und den Fall zu regeln?
2.
Sind im vorliegenden Fall unter den oben, Nrn. 3 bis 21, zusammengefassten Umständen die Waren im Sinne von Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, weil Art. 865 der Durchführungsverordnung (2) eingreift?
3.
Falls dies zu bejahen ist, ist damit eine Zollschuld nach Art. 203 des Zollkodex entstanden?
4.
Selbst wenn keine Zollschuld nach Art. 203 des Zollkodex entstanden sein sollte, ist eine Zollschuld nach Art. 204 entstanden unter Berücksichtigung
(i)
der Feststellungen zur „offensichtlichen Fahrlässigkeit“ in den Nrn. 34 bis 43 und
(ii)
der Frage, ob HMRC gegen Art. 221 Abs. 3 des Zollkodex verstoßen hat, weil sie die nach Art. 204 entstandene Zollschuld nicht innerhalb der vorgesehenen Frist mitgeteilt hat?
5.
Unter der Voraussetzung, dass
i)
keine Regelung nach Art. 78 des Zollkodex möglich ist,
ii)
eine Zollschuld entstanden ist und
iii)
ein besonderer Fall im Sinne von Art. 899 der Durchführungsverordnung vorliegt:
Durfte das vorlegende Gericht angesichts der oben, Nrn. 3 bis 22, dargestellten Umstände und der nachstehenden Feststellungen zu dem Ergebnis gelangen, dass keine offensichtliche Fahrlässigkeit vorlag, so dass die Zollschuld gemäß Art. 239 des Zollkodex erlassen werden sollte?
(1) Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1).
(2) Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 253, S. 1).
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