20.12.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 327/14
Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunals, London (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 29. September 2008 — F G Wilson (Engineering) Ltd, Caterpillar EPG Ltd/The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs
(Rechtssache C-431/08)
(2008/C 327/23)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
VAT and Duties Tribunals London (Vereinigtes Königreich), auf Ersuchen des Northern Ireland Tribunal Centre
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: F G Wilson (Engineering) Ltd, Caterpillar EPG Ltd
Beklagter: The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs
Vorlagefragen
1.
Sind im vorliegenden Fall unter den nachstehend zusammengefassten Umständen die Waren im Sinne von Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex (1) der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, weil Art. 865 der Durchführungsverordnung eingreift (2)?
2.
Falls dies zu bejahen ist, ist damit eine Zollschuld nach Art. 203 des Zollkodex entstanden?
3.
Falls die Fragen 1 und 2 zu bejahen sind, erlaubt dann der Zollkodex, insbesondere Art. 78 Abs. 3, eine nachträgliche Prüfung der Anmeldung, um den Zollverfahrenscode zu korrigieren, und ist HMRC gegebenenfalls verpflichtet, die Anmeldung zu ändern und den Fall zu regeln?
4.
Wenn keine Regelung nach Art. 78 des Zollkodex möglich ist, eine Zollschuld nach Art. 203 entstanden ist und unbestritten ein besonderer Fall im Sinne von Art. 899 der Durchführungsverordnung vorliegt, durfte dann das vorlegende Gericht angesichts dieser Umstände und der nachstehenden Feststellungen zu dem Ergebnis gelangen, dass keine offensichtliche Fahrlässigkeit vorlag, so dass die Zollschuld gemäß Art. 239 des Zollkodex erlassen und der Erhebungsbescheid für die zollrechtlichen Abgaben aufgehoben werden sollte? Dürfen die zuständigen Behörden bei der Prüfung, ob eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Wirtschaftsbeteiligten vorliegt, insbesondere die Tatsache berücksichtigen, dass die Verletzung der der Steuerbehörde obliegenden eigenen Sorgfalts- und Verwaltungspflicht zu den Fehlern beigetragen hat, aufgrund deren die Zollschuld entstanden ist?
(1) Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1).
(2) Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 253, S. 1).
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