20.12.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 327/20
Klage, eingereicht am 27. Oktober 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Estland
(Rechtssache C-464/08)
(2008/C 327/34)
Verfahrenssprache: Estnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: K. Simonsson und K. Saaremäel-Stoilov)
Beklagte: Republik Estland
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Estland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/65/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen) verstoßen hat, dass sie die Rechtsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder ihren Erlass der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Republik Estland die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 15. Juni 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 310, S. 28.
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