10.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/14
Klage, eingereicht am 30. Oktober 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Französische Republik
(Rechtssache C-468/08)
(2009/C 6/22)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und V. Peere)
Beklagte: Französische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Französische Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG sei am 20. Oktober 2007 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage habe die Beklagte jedoch noch nicht alle Maßnahmen ergriffen, die erforderlich seien, um die Richtlinie umzusetzen, oder zumindest habe sie sie der Kommission nicht mitgeteilt.
(1) ABl. 255, S. 22.
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