10.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/14
Klage, eingereicht am 30. Oktober 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-469/08)
(2009/C 6/23)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und V. Peere)
Beklagter: Königreich Belgien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG sei am 20. Oktober 2007 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage habe der Beklagte noch nicht alle Maßnahmen erlassen, die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich seien, oder diese der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt.
(1) ABl. L 255, S. 22.
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