24.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 19/13
Vorabentscheidungsersuchen des Helsingin käräjäoikeus (Finnland) eingereicht am 4. November 2008 — Sanna Maria Parviainen/Finnair Oyj
(Rechtssache C-471/08)
(2009/C 19/22)
Verfahrenssprache: Finnisch
Vorlegendes Gericht
Helsingin käräjäoikeus
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Sanna Maria Parviainen
Beklagte: Finnair Oyj
Vorlagefrage
Ist Art. 11 Abs. 1 der Schwangerschaftsschutzrichtlinie (1) dahin auszulegen, dass einer Arbeitnehmerin, der wegen ihrer Schwangerschaft eine andere, niedriger bezahlte Tätigkeit zugewiesen wurde, nach der Richtlinie ein Arbeitsentgelt in gleicher Höhe zu zahlen ist wie ihr vor dem Wechsel durchschnittlich gezahlt worden war, und kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, welche Zulagen der Arbeitnehmerin zusätzlich zu dem monatlichen Grundentgelt gezahlt wurden und auf welcher Grundlage diese gezahlt wurden?
(1) Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 348, S. 1).
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