10.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/15
Klage, eingereicht am 12. November 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-490/08)
(2009/C 6/25)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Yerrell)
Beklagter: Königreich Belgien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG (1) verstoßen, hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2005/68/EG sei am 10. Dezember 2007 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Klage habe der Beklagte noch immer nicht die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt.
(1) ABl. L 323, S. 1.
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