10.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/16
Klage, eingereicht am 19. November 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik
(Rechtssache C-500/08)
(2009/C 6/27)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und E. Vesco)
Beklagte: Italienische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/94/EG (1) des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/EWG verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder der Kommission diese Vorschriften jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Italienischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2005/94 sei am 1. Juli 2007 abgelaufen.
(1) ABl. 2006, L 10, S. 16.
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