10.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/17
Klage, eingereicht am 20. November 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-502/08)
(2009/C 6/28)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Dejmek und E. Adsera Ribera)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen Art. 45 der Richtlinie 2005/60/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Richtlinie 2005/60/EG sei am 15. Dezember 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 309, S. 15.
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