10.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/17
Klage, eingereicht am 20. November 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-503/08)
(2009/C 6/29)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Dejmek und E. Adsera Ribera)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 19 der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat;
—
dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Richtlinie 2005/56/EG sei am 15. Dezember 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 310, S. 1.
Full & Egal Universal Law Academy