7.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/18
Klage, eingereicht am 21. November 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg
(Rechtssache C-509/08)
(2009/C 32/29)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Sénéchal und I. Hadjiyiannis)
Beklagter: Großherzogtum Luxemburg
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen die Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2004/108/EG sei am 20. Januar 2007 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage habe der Beklagte noch nicht alle erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen erlassen oder diese der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt.
(1) ABl. L 390, S. 24.
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