24.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 19/20
Klage, eingereicht am 1. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-524/08)
(2009/C 19/36)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Yerrell und P. Guerra e Andrade)
Beklagte: Portugiesische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/68/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 10. Dezember 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 323, S. 1.
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