7.3.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 55/8
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshof (Deutschland) eingereicht am 2. Dezember 2008 — Sylvia Bienek gegen Condor Flugdienst GmbH
(Rechtssache C-525/08)
(2009/C 55/11)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Sylvia Bienek
Beklagte: Condor Flugdienst GmbH
Vorlagefragen
1.
Stellt die Umbuchung auf einen anderen Flug einen von Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (1)erfassten Sachverhalt dar?
2.
Falls die erste Frage zu bejahen ist:
Ist diese Vorschrift auch auf eine Umbuchung anzuwenden, die nicht durch das Luftfahrtunternehmen, sondern allein durch das Reiseunternehmen veranlasst worden ist?
(1) ABl. Nr. L 46, S. 1.
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